Öffnungszeiten
Dienstag – Samstag
von 14:00 bis 19:00 Uhr
Wer kann den Kinder- und Jugendtreff besuchen?
Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet allen jungen Menschen offene, gestaltbare Freiräume zur Persönlichkeitsentfaltung und zur Gestaltung ihrer Freizeit. Wir verstehen den Jugendtreff als einen Ort gelebter Demokratie, zum mitgestalten, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 11 SGB VIII. Im Alter von 7* bis 21 Jahre steht dir der Treff offen. *(ab Schuleintritt)
Was kann ich im Jugendtreff so machen?
Freunde treffen, kreativ sein, chillen, Musik hören, Tischkicker, Billard, lesen, kochen, spielen,PC/Konsole zocken, Tischtennis, Basketball, zeichnen, tanzen, ... Und: einfach mal quatschen. Bei Problemen mit Dir oder deinem Crush, kannst du vetraulich mit uns sprechen. Bock drauf? Dann komm vorbei.